Kostenübernahme
Kassenärztliche Heilmittelverordnungen
Diese werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Der von Ihnen zu leistende Eigenanteil pro Verordnung (6 bzw. 10 Behandlungen) ist zur ersten bzw. zweiten Behandlung fällig. Den genauen Betrag errechne ich für Sie bei der Erfassung Ihrer Heilmittelverordnung in der Praxis.
Privatärztliche Verordnungen
Auf Grundlage der Verordnung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin vereinbare ich einen Honorarvertrag mit Ihnen. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung. Diese können Sie bei Ihrer Kasse zur Kostenerstattung einreichen. Da die Honorarsätze der einzelnen privaten Kassen sehr unterschiedlich sind, kann es zu einem Differenzbetrag kommen. Dieser ist von Ihnen selbst zu tragen.
Privatleistungen / Selbstzahler
Liegt keine akute Erkrankung vor, können Sie alle meine Angebote auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In der Spät-Rehabilitation sowie als Gesundheitsvorsorge und Prophylaxe haben sich alle Angebote bewährt. Therapien, die dem Heilpraktiker-Gesetz (HPG) unterliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Heilpraktiker oder Ihren Arzt.
Ärztliche Verordnung auf "grünem" Rezept
Ein „grünes“ Rezept ist ein Privatrezept. Darauf verordnet Ihr Arzt/Ihre Ärztin Behandlungen und/oder eine spezielle Behandlungstechnik, die nicht im Heilmittelkatalog (Basistechniken) der Krankenkassen aufgeführt sind. Dieses sind sogenannte ganzheitliche Techniken, die Sie in meinem Angebot der erweiterten Physiotherapie finden.
Ihr Arzt/Ihre Ärztin kann dieses Rezept auch ausstellen, wenn das Heilmittebudget für Sie ausgeschöpft ist. So können wir bei einer akuten Erkrankung Ihre Behandlung trotzdem ohne Unterbrechung fortführen. Die Kosten der Behandlungen auf „grünem“ Rezept müssen Sie selbst tragen.
Gutscheine
Für alle meine Angebote können Sie auch Gutscheine zum Verschenken erwerben.